Die Erbschaftsteuer muss in Bayern wie in den übrigen 15 Ländern erhoben werden
Kategorie: Steuern | 8. September 2017
Das FinMin Rheinland-Pfalz kritisiert, dass Bayern mit dem Hinweis auf die Erbschaftsteuer als reine Landessteuer sich nicht an die Einigung der übrigen Bundesländer über die Anpassung der Erbschaftsteuer an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.
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Quelle: www.datev.de