"DIE PARTEI": Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

Kategorie: Recht | 22. September 2017

„DIE PARTEI“ hat entgegen der Annahme der Bundestagsverwaltung für das Jahr 2014 keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht gemacht. Sie muss daher weder Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch eine Strafzahlung leisten. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 2 K 413.16).

Weitere Informationen: "DIE PARTEI": Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus . . . ...

Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist . . . ... [weiterlesen]

Russland und China nehmen deutsche Wirtschaft . . . ...

Angriffe auf die deutsche Wirtschaft haben in den vergangenen zwölf . . . ... [weiterlesen]

Archiv