"DIE PARTEI": Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

Kategorie: Recht | 22. September 2017

„DIE PARTEI“ hat entgegen der Annahme der Bundestagsverwaltung für das Jahr 2014 keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht gemacht. Sie muss daher weder Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch eine Strafzahlung leisten. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 2 K 413.16).

Weitere Informationen: "DIE PARTEI": Kein falscher Rechenschaftsbericht 2014

Quelle: www.datev.de

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