Die Tücken der Digitalisierung – unzulässige Berufungseinlegung durch ein elektronisches Dokument ohne Signatur

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024

Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sog. sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde (Az. 9 U 141/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin Ausgabe 3/2025 . . .

Die WPK hat das WPK Magazin 3/2025 veröffentlicht. ... [weiterlesen]

Ernstliche Zweifel, ob eine Erbauseinandersetzung zu . . . ...

Das FG Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv