Die Tücken der Digitalisierung – unzulässige Berufungseinlegung durch ein elektronisches Dokument ohne Signatur
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024
Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sog. sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde (Az. 9 U 141/23).
Quelle: www.datev.de