Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2021

Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 3818/18).

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Quelle: www.datev.de

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