Dienstgericht des Bundes entscheidet über Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum
Kategorie: Recht | 13. Mai 2020
Ein Dienstvorgesetzter darf einen Richter, dessen Arbeitsweise zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung in seinem richterlichen Dezernat geführt hat, grundsätzlich zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen und ihm eine ordnungswidrige verzögerte Ausführung vorhalten. Darauf wies der BGH hin (Az. RiZ (R) 3/19).
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Quelle: www.datev.de