Dienstgericht des Bundes entscheidet über Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

Kategorie: Recht | 13. Mai 2020

Ein Dienstvorgesetzter darf einen Richter, dessen Arbeitsweise zu Unzuträglichkeiten in der Verfahrensabwicklung in seinem richterlichen Dezernat geführt hat, grundsätzlich zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen und ihm eine ordnungswidrige verzögerte Ausführung vorhalten. Darauf wies der BGH hin (Az. RiZ (R) 3/19).

Weitere Informationen: Dienstgericht des Bundes entscheidet über Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

Quelle: www.datev.de

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