Dienstleistungsrichtlinie auf die kurzfristige Peer-to-Peer-Vermietung möblierten Wohnraums anwendbar
Kategorie: Recht | 2. April 2020
Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Bobek ist die Dienstleistungsrichtlinie auf die kurzfristige Peer-to-Peer-Vermietung möblierten Wohnraums anwendbar (Rs. C-724/18 und C-727/18).
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Quelle: www.datev.de