Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Kategorie: Steuern | 15. März 2018

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird. Dies hat das FG Köln für den Fall einer sog. „Barlohnumwandlung“ entschieden (Az. 3 K 2547/16).

Weitere Informationen: Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer . . .

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das . . . ... [weiterlesen]

Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im . . . ...

Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank . . . ... [weiterlesen]

Archiv