Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sein
Kategorie: Recht | 28. Februar 2020
Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein. So entschied das BVerwG (Az. 7 C 3.19).
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Quelle: www.datev.de