Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich

Kategorie: Recht | 27. Februar 2018

Das BVerwG entschied, dass Kommunen Fahrverbote für unsaubere Diesel-Kraftfahrzeuge aussprechen dürfen, allerdings müssen bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Az. 7 C 26.16, 7 C 30.17).

Weitere Informationen: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich

Quelle: www.datev.de

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