Dieselabgas-Skandal: Kein Schaden des Käufers bei Rückabwicklung des Kaufvertrages vor Erhebung der Klage
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2019
Ein Schaden kann zwar in dem (ungewollten) Abschluss eines Kaufvertrages über ein vom sog. Dieselabgas-Skandal betroffenes Fahrzeug liegen und der Käufer deshalb zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt sein. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug schon vor der Klage an den Fahrzeughändler zurückverkauft und der bereits beim Erwerb vereinbarte Rückkaufpreis in voller Höhe zurückerhalten wurde. Dies entschied das OLG Celle (Az. 7 U 434/18).
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Quelle: www.datev.de