Dieselkäufer sind bei Klagen gegen Hersteller auf Rückabwicklung beschränkt

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019

Das OLG Karlsruhe hat eine Klage auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG auf Ersatz des Minderwerts eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuges abgewiesen. Diese Form der Schadensberechnung sei nur dann möglich, wenn – jedenfalls auch – eine vertragliche oder vertragsähnliche Sonderverbindung bestehe (Az. 13 U 670/19).

Weitere Informationen: Dieselkäufer sind bei Klagen gegen Hersteller auf Rückabwicklung beschränkt

Quelle: www.datev.de

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