Dieselkäufer sind bei Klagen gegen Hersteller auf Rückabwicklung beschränkt
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das OLG Karlsruhe hat eine Klage auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG auf Ersatz des Minderwerts eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuges abgewiesen. Diese Form der Schadensberechnung sei nur dann möglich, wenn – jedenfalls auch – eine vertragliche oder vertragsähnliche Sonderverbindung bestehe (Az. 13 U 670/19).
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Quelle: www.datev.de