Dieselskandal: "Auslaufmodell" gewählt – Bei Nachlieferung kein Anspruch auf Ersatzlieferung aus aktueller Modellreihe

Kategorie: Recht | 28. Oktober 2019

Ob der Gewährleistungsanspruch des Käufers die Beschaffung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktionsserie umfasst, bestimmt sich nach Inhalt und Reichweite der vertraglich vereinbarten Beschaffungspflicht des Verkäufers. Hat sich der Käufer in Kenntnis eines bevorstehenden Modellwechsels bewusst für das „Auslaufmodell“ entschieden, begrenzt dies die Beschaffungspflicht des Verkäufers auf diese Modellversion. So das OLG Koblenz 12 U 773/18

Weitere Informationen: Dieselskandal: "Auslaufmodell" gewählt – Bei Nachlieferung kein Anspruch auf Ersatzlieferung aus aktueller Modellreihe

Quelle: www.datev.de

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