Dieselverfahren: Antrag auf Lieferung eines „gleichartigen und gleichwertigen“ Nachfolgemodells teilweise unzulässig
Kategorie: Recht | 18. November 2019
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, wie ein Klageantrag auf Nachlieferung eines (Neu-)Fahrzeugs formuliert sein muss, wenn das gekaufte Modell nicht mehr lieferbar ist (Az. 17 U 245/18).
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Quelle: www.datev.de