Dieselverfahren: Gelegenheit zur Nacherfüllung von drei Monaten zumutbar
Kategorie: Recht | 17. Februar 2020
Das OLG Saarland entschied, dass vor Erklärung des Rücktritts eine ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden muss und diese bei einer erforderlichen Mitwirkung des Herstellers zum Aufspielen eines Software-Updates auch drei Monate betragen kann (Az. 2 U 104/18).
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Quelle: www.datev.de