Digitalisierung bei Steuererklärungen

Kategorie: Steuern | 16. Januar 2020

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuererklärung deklariert werden müssen. Dies teilte die Bundesregierung mit.

Weitere Informationen: Digitalisierung bei Steuererklärungen

Quelle: www.datev.de

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