Digitalisierung der Justiz: Weniger Papier, mehr Flexibilität

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2024

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz passierte am 05.07.2024 den Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit ist für die Vergütungsberechnung für Anwälte die Textform ab dem Folgetag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt zulässig. Hinsichtlich der Vergütungsberechnung des steuerberatenden Berufsstandes ist eine Änderung des § 9 StBVV vom BMF in Aussicht genommen.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv