Digitalisierung der Patientendaten

Kategorie: Recht | 30. April 2020

Die Digitalisierung der Patientendaten kommt weiter voran. So soll das von der Bundesregierung vorgelegte Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar sein soll, mit Inhalten gefüllt werden kann. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten.

Weitere Informationen: Digitalisierung der Patientendaten

Quelle: www.datev.de

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