Dirigent eines Profiorchesters kann selbständig tätig sein
Kategorie: Recht | 10. Dezember 2019
Das SG Konstanz entschied, dass die Stadt Konstanz den künstlerischen Leiter und Chefdirigenten des von der Stadt betriebenen Profiorchesters zutreffend als selbständig Tätigen und nicht abhängig beschäftigten Mitarbeiter eingestuft hat. Er sei weder weisungsgebunden noch in den städtischen Betrieb tatsächlich eingegliedert gewesen (Az. S 4 R 2129/17).
Weitere Informationen: Dirigent eines Profiorchesters kann selbständig tätig sein
Quelle: www.datev.de