Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Dezember 2024

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Das entschied das BAG (Az. 8 AZR 370/20)

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Quelle: www.datev.de

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