Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Laut VG Düsseldorf waren Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte eines Kölner Sondereinsatzkommandos wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Kollegialität bei der Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig (Az. 35 K 10700/16.O, 35 K 10458/16.O, 35 K 9371/16.O).

Weitere Informationen: Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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