Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2023
Das VG Berlin entschied, dass eine geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte (Az. 14 K 139.19).
Quelle: www.datev.de