Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2021

Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Das entschied das BVerwG (Az. 2 C 1.20 u. a.).

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Quelle: www.datev.de

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