Dozent ist selbständig tätig bei fehlender Eingliederung in Weiterbildungsinstitut

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, übt diese Tätigkeit als Selbständiger aus, wenn keine weitergehende Eingliederung in die Organisation des Weiterbildungsinstituts besteht. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 5 R 6159/14).

Weitere Informationen: Dozent ist selbständig tätig bei fehlender Eingliederung in Weiterbildungsinstitut

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Die deutsche Wirtschaft befindet sich lt. BMWK auch zu Beginn . . . ... [weiterlesen]

Zum Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen . . . ...

Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für . . . ... [weiterlesen]

Archiv