Dreiseitiger Vertrag: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2025

Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht es in der Regel keine neue Zulassung. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (AnwZ (Brfg) 6/24).

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Quelle: www.datev.de

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