DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für den Erwerb eines Fahrscheins erforderliche Angabe

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2025

Die Erhebung von Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden ist nicht objektiv unerlässlich, insbesondere wenn sie darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren. So der EuGH zur Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect, das seine Kunden beim Onlineerwerb von Fahrscheinen systematisch dazu verpflichte, ihre Anrede („Herr“ oder „Frau“) anzugeben (Rs. C-394/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS Verlautbarung Nr. 25 – Auswirkungen . . . ...

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 25 „Auswirkungen . . . ... [weiterlesen]

Bitkom fordert Nachbesserungen an Vergabebeschleunigungs- und . . . ...

In einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter 152 Tech Startups haben 90 . . . ... [weiterlesen]

Archiv