DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Februar 2025

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen. Das Ergebnis: Das BMF reagierte mit einem Schreiben.

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Quelle: www.datev.de

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