DStV fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2023

Kategorie: Steuern und Recht | 20. November 2024

Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals naht ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023. Der DStV bittet daher erneut nachdrücklich um zeitlichen Aufschub.

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Quelle: www.datev.de

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