DStV-Forderung erfüllt: Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021 ist da!
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2022
Mit der erneuten Verlängerung der Sanktions-Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021, wonach kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB vor dem 11.04.2023 eingeleitet wird, können Kanzleien und Unternehmen nun etwas aufatmen. Darauf weist der DStV hin.
Quelle: www.datev.de