DStV und BStBK im Austausch mit den Datenschutzbehörden der Länder
Kategorie: Recht | 27. September 2018
Die Frage der Auftragsverarbeitung durch Steuerberater stand im Mittelpunkt eines Meinungsaustauschs zwischen dem DStV und der BStBK sowie Vertretern der Datenschutzbehörden der Länder. DStV und BStBK machten deutlich, dass es sich bei Steuerberatungsleistungen, einschließlich der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Finanzbuchhaltung, um eigenverantwortliche Fachleistungen der Berufsangehörigen handelt, sodass keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der DSGVO geschlossen werden müssen.
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Quelle: www.datev.de