Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell war rechtswidrig

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 6.16).

Weitere Informationen: Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell war rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Grundbesitzbewertung: Anwendung der Vorschriften für die . . . ...

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Vorschriften des Bewertungsgesetzes angepasst. Infolge . . . ... [weiterlesen]

Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie . . .

Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt . . . ... [weiterlesen]

Archiv