Duplexgaragenplatz: Bei nicht ordnungsgemäßer Einweisung haftet Vermieter für aufgrund fehlerhafter Benutzung entstandenen Schaden
Kategorie: Recht | 7. Februar 2020
Das AG München verurteilte die Vermieterin eines Duplexstellplatzes zur Zahlung von Schadensersatz. Es sei keine pflichtgemäße Einweisung in die Nutzung des Stellplatzes erfolgt (Az. 425 C 12888/17).
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Quelle: www.datev.de