Durch Insolvenzanfechtung erzwungene Rückzahlung von Ausbildungsvergütung

Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017

Laut BAG können Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht in der geschuldeten Art erfolgen (inkongruente Deckung), vom späteren Insolvenzverwalter per Insolvenzanfechtung zur Masse zurückgefordert werden, wenn die Zahlungen nach dem Insolvenzantrag vorgenommen worden sind, der zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat (Az. 6 AZR 511/16).

Weitere Informationen: Durch Insolvenzanfechtung erzwungene Rückzahlung von Ausbildungsvergütung

Quelle: www.datev.de

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