Durch Scheinwohnsitz erlangte tschechische EU-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kfz in Deutschland
Kategorie: Recht | 6. März 2020
Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das VG Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis (Az. 4 L 158/20.KO).
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Quelle: www.datev.de