Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

Kategorie: Recht | 19. April 2018

Das ArbG Frankfurt entschied, dass die Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG nichtig ist (Az. 14 BVGa 206/18).

Weitere Informationen: Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

Quelle: www.datev.de

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