Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs einer Oberärztin per Einstweiliger Verfügung

Kategorie: Recht | 9. April 2020

Die Freistellung einer ordentlich unkündbaren geschäftsführenden Oberärztin nach einem Chefarztwechsel zur Erzwingung und Durchführung von Verhandlungen über die Aufhebung ihres Vertragsverhältnisses ist nicht schutzwürdig. Das entschied das LAG Schleswig-Holstein (Az. 3 SaGa 7 öD/19).

Weitere Informationen: Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs einer Oberärztin per Einstweiliger Verfügung

Quelle: www.datev.de

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