Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der einstweiligen Verfügung

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juni 2021

Der Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Die Besonderheiten des Teilzeitanspruchs, die sich insbesondere aus der Regelung zur Vollstreckung ergeben, stehen dem nicht entgegen. So entschied das LAG Köln (Az. 5 Ta 71/21).

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Quelle: www.datev.de

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