E-Evidence – Gemeinsame Erklärung zu Rechtsdurchsetzung einerseits und Schutz der Grundrechte andererseits

Kategorie: Recht | 27. Januar 2020

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften hat sich in einer Gemeinsamen Erklärung zusammen mit anderen Organisationen für die Einhaltung grundrechtlicher Standards im Zusammenhang mit der E-Evidence-Gesetzgebung ausgesprochen. Die Organisationen rufen die EU-Organe dazu auf, eine angemessene Balance zwischen dem Ausbau der Möglichkeiten von Rechtsdurchsetzungsbehörden, an Beweismittel zu gelangen und dem Schutz der Grundrechte zu beachten.

Weitere Informationen: E-Evidence – Gemeinsame Erklärung zu Rechtsdurchsetzung einerseits und Schutz der Grundrechte andererseits

Quelle: www.datev.de

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