Ehemaliger Sanitätsoffizier muss 57.000 Euro Ausbildungskosten an Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung zurückzahlen
Kategorie: Recht | 14. Januar 2020
Das VG Düsseldorf entschied, dass ein ehemaliger Sanitätsoffizier der Bundeswehr rund 57.000 Euro Ausbildungskosten zurückerstatten muss, nachdem er infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist (Az. 10 K 15016/16).
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Quelle: www.datev.de