Ehemann muss nach der Scheidung der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ zahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juli 2022
Das OLG Oldenburg hat eine Entscheidung des AG Nordhorn bestätigt, nach der ein Ehemann seiner Ehefrau nach der Scheidung rund 40.000 Euro zahlen muss (Az. 13 UF 82/21).
Quelle: www.datev.de