Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption für Kindesunterhalt

Kategorie: Recht | 4. März 2020

OVG Münster entschied, dass ein Ehepaar, das sich während der sechsmonatigen Adoptionspflegezeit gegen die Adoption eines aus Thailand stammenden Kindes entschieden hat, die Kosten für den Lebensunterhalt des in einer staatlichen Einrichtung in Deutschland untergebrachten Kindes erstatten muss (Az. 12 A 1353/17).

Weitere Informationen: Ehepaar haftet nach erfolgloser Auslandsadoption für Kindesunterhalt

Quelle: www.datev.de

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