Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 14/16 R).

Weitere Informationen: Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Quelle: www.datev.de

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