Eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist Kündigungsgrund
Kategorie: Recht | 11. Juli 2018
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az. 8 Sa 87/18).
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Quelle: www.datev.de