Eigentümer muss abgerissene denkmalgeschützte Villa nicht wieder aufbauen
Kategorie: Recht | 28. September 2017
Die von der Landeshauptstadt Dresden getroffene Anordnung zur Wiederherstellung einer abgerissenen denkmalgeschützten Villa in Dresden-Blasewitz ist rechtswidrig. Der Eigentümer muss das Gebäude nicht neu errichten. So entschied das VG Dresden (Az. 7 K 2270/15).
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Quelle: www.datev.de