Eilantrag einer Tierärztin gegen vorläufiges Berufsverbot erfolglos
Kategorie: Recht | 27. Juli 2017
Das VG Wiesbaden hat das behördlich angeordnete vorläufige Ruhen der Approbation einer wegen einer Straftat angeklagten Tierärztin bestätigt, da sie ihre tierärztlichen Pflichten in eklatanter Weise verletzt und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Tierärzte schwer beschädigt habe (Az. 5 L 2852/17.WI).
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Quelle: www.datev.de