Eilantrag eines Dreijährigen auf (Weiter-) Betreuung in einer Krippe erfolglos
Kategorie: Recht | 18. August 2017
Das VG Osnabrück hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Landkreis Emsland (Antragsgegner) abgelehnt. Der Antragsteller, ein über dreijähriges Kind, hatte – vertreten durch seine Eltern – beantragt, den Landkreis zu verpflichten, ihm die Fortführung seiner integrativen Betreuung in der schon zuvor besuchten Krippe im nördlichen Emsland zu gewähren (Az. 4 B 14/17).
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Quelle: www.datev.de