Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz erfolglos

Kategorie: Recht | 3. April 2018

Das OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz den Anstellungsvertrag mit dem im Dezember 2017 von der Versammlung gewählten Bewerber abschließen darf und ein hiergegen gerichteter Eilantrag eines weiteren Bewerbers keinen Erfolg hat (Az. 2 B 10272/18.OVG).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Rheinland-Pfalz erfolglos

Quelle: www.datev.de

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