Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

Kategorie: Recht | 24. März 2020

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Antrag eines Potsdamer Bürgers auf teilweise Aussetzung des Vollzugs der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 22. März 2020 zurückgewiesen. Die angegriffenen Bestimmungen fänden eine hinreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (Az. 11 S 12.20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

Quelle: www.datev.de

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