Eilantrag gegen „Mietendeckel“ erfolglos

Kategorie: Recht | 12. März 2020

Das BVerfG hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sog. Mietendeckel) abgelehnt. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird (Az. 1 BvQ 15/20).

Weitere Informationen: Eilantrag gegen „Mietendeckel“ erfolglos

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des . . . ...

Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStAnpG) . . . ... [weiterlesen]

Im Kabinett beschlossen: Bundestariftreuegesetz – Für . . . ...

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes . . . ... [weiterlesen]

Archiv