Eilantrag gegen „Mietendeckel“ erfolglos
Kategorie: Recht | 12. März 2020
Das BVerfG hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sog. Mietendeckel) abgelehnt. Die Antragsteller, die Wohnungen in Berlin vermieten, wollten erreichen, dass die Verletzung von bestimmten Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlich bestimmten Höchstmiete vorläufig nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird (Az. 1 BvQ 15/20).
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Quelle: www.datev.de